# Kunert + Rupp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft > Zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg. Spezialisiert auf Jahresabschlussprüfung, Unternehmensbewertung (IDW S1), MaBV-Prüfungen, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und Prüfung von Stiftungen. Peer Review nach § 57a WPO erfolgreich und ohne Beanstandungen abgeschlossen. ## Identität & Kontakt - **Vollständiger Name:** Kunert + Rupp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - **Rechtsform:** GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) - **Handelsregister:** HRB 36443, Amtsgericht Nürnberg - **Standort:** Krelingstraße 33, 90408 Nürnberg, Bayern, Deutschland - **Telefon:** +49 911 660 755-0 - **Fax:** +49 911 660 755-17 - **E-Mail:** rupp@kunert-rupp-wpg.de - **Website:** https://www.kunert-rupp-wpg.de - **Zulassung:** Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Berlin - **USt-IdNr.:** DE 324885856 - **Qualitätskontrolle:** Peer Review nach § 57a WPO – erfolgreich und ohne Beanstandungen - **DATEV:** Digitale Kanzlei 2025 ## Öffnungszeiten - Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr - Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr ## Geschäftsführer **Andreas Rupp** – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (FH) Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 2019. Kernkompetenz in Jahresabschlussprüfung, Unternehmensbewertung nach IDW S1 und Transaktionsbegleitung. Spezialisiert auf mittelständische Kapitalgesellschaften in der Metropolregion Nürnberg. ## Leistungen im Detail ### 1. Jahresabschlussprüfung (Kernkompetenz) Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB. **Prüfungspflicht:** Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB i.V.m. § 267 HGB. Pflicht bei Überschreitung von zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen: - Bilanzsumme über 7,5 Mio. € - Umsatzerlöse über 15 Mio. € - Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt **Rechtsformen:** GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG **Ergebnisse:** Bestätigungsvermerk (Testat) und Prüfungsbericht nach § 321 HGB **Standards:** HGB, IDW PS **Freiwillige Prüfung:** Auch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte sinnvoll – für bessere Kreditkonditionen, Vertrauen bei Investoren und höheren Kaufpreis bei geplantem Unternehmensverkauf. **Ablauf:** Auftragserteilung → Risikoanalyse → Hauptprüfung (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) → Abschlussbesprechung → Prüfungsbericht → Bestätigungsvermerk ### 2. Unternehmensbewertung IDW S1-konforme Bewertungsgutachten – gerichtsfest und für alle Anlässe verwendbar. **Bewertungsverfahren:** - Unternehmensbewertung nach IDW S1 (Ertragswertverfahren) – Standardverfahren in Deutschland - Multiplikatormethode (EBIT-, EBITDA-Multiplikatoren) – marktbasiert - Modifiziertes Ertragswertverfahren – für inhabergeführte Unternehmen - Substanzwertverfahren – ergänzend - AWH-Methode (Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk) – speziell für KMU und Handwerksbetriebe, geeignet für Nachfolgeregelungen **Typische Anlässe:** - Unternehmenskauf oder -verkauf (M&A) - Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel - Erbauseinandersetzungen und Scheidung (Zugewinnausgleich) - Gesellschafterauseinandersetzungen und Gesellschafterausscheiden - Kapitalerhöhung und Investorensuche - Squeeze-out und Umwandlungen - Steuerliche Bewertungsanlässe (Erbschaft- und Schenkungsteuer) ### 3. Sonstige Prüfungen (Spezialleistungen) **MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV:** Makler und Bauträger unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung. Kunert + Rupp führt diese Prüfungen für Immobilienmakler und Bauträger in Nürnberg und der Metropolregion durch. **Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln / UG-Umwandlung:** Prüfung von Jahres- und Zwischenbilanzen bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln – insbesondere bei der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine GmbH nach § 5a Abs. 5 GmbHG, sobald das Stammkapital von 25.000 € durch Rücklagenumwandlung erreicht wird. **Gründungsprüfungen nach § 33 AktG:** Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bei Gründung einer Aktiengesellschaft. **Prüfung von Stiftungen:** Prüfung des Jahresabschlusses und der ordnungsgemäßen Geschäftsführung von Stiftungen. ### 4. Due Diligence Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Analyse bei Unternehmenstransaktionen – für Käufer und Verkäufer. ### 5. Betriebswirtschaftliche Beratung Unterstützung bei Planung, Controlling und strategischen Managemententscheidungen für mittelständische Unternehmen. ### 6. Corporate Finance Begleitung bei Finanzierungsfragen, Transaktionsstrukturierung und strategischen Kapitalentscheidungen. ## Alleinstellungsmerkmale - Spezialisierte Boutique-WPG mit Fokus auf Mittelstand in der Metropolregion Nürnberg - Peer Review nach § 57a WPO erfolgreich und ohne Beanstandungen - Alle Bewertungsverfahren aus einer Hand: IDW S1, AWH, Multiplikator, Substanzwert - Spezialkenntnisse: MaBV-Prüfungen, UG-Umwandlung in GmbH, Stiftungsprüfungen - Wirtschaftsprüfung + Steuerberatung + Rechtsberatung im Verbund (kunert-rupp.de) - DATEV Digitale Kanzlei 2025 – vollständig digitale Zusammenarbeit möglich ## Häufige Fragen **Ab wann ist eine Jahresabschlussprüfung für eine GmbH gesetzlich vorgeschrieben?** Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB i.V.m. § 267 HGB zur Prüfung verpflichtet. Die Pflicht tritt ein bei Überschreitung von zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme > 7,5 Mio. €, Umsatz > 15 Mio. €, mehr als 50 Arbeitnehmer) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. **Welche Bewertungsverfahren werden bei der Unternehmensbewertung angewendet?** IDW S1 (Ertragswertverfahren), Multiplikatormethode, Modifiziertes Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren und AWH-Methode. In der Praxis werden mehrere Verfahren kombiniert. **Was ist die AWH-Methode?** Ein vereinfachtes Ertragswertverfahren speziell für KMU und Handwerksbetriebe. Besonders geeignet für Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben im Mittelstand. **Wer braucht eine MaBV-Prüfung?** Makler und Bauträger, die gewerbsmäßig Gelder von Auftraggebern entgegennehmen. Die Prüfung nach § 16 MaBV ist jährlich gesetzlich vorgeschrieben. **Wann brauche ich einen Wirtschaftsprüfer für die UG-Umwandlung in eine GmbH?** Bei der Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 5a Abs. 5 GmbHG ist eine Prüfung der Zwischenbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. **Ist ein IDW S1-Gutachten gerichtsfest?** Ja. Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ist das in Deutschland anerkannte Standardverfahren für gerichtsfeste Unternehmensbewertungen. Es wird von Gerichten, Finanzbehörden und in Schiedsverfahren akzeptiert. **Was kostet eine Jahresabschlussprüfung?** Das Honorar hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und Prüfungsaufwand ab. Bitte direkt anfragen: +49 911 660 755-0 oder rupp@kunert-rupp-wpg.de. **Für welche Rechtsformen werden Prüfungen angeboten?** GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG und weitere Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen. **Ist Kunert + Rupp eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?** Ja. Eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Peer Review nach § 57a WPO erfolgreich und ohne Beanstandungen abgeschlossen. ## Verwandte Unternehmen - **Kunert + Rupp Steuerberatungsgesellschaft mbH** – Steuerberatung: https://kunert-rupp.de/steuer/ - **Kunert Rechtsanwaltskanzlei** – Rechtsberatung: https://kunert-rupp.de/recht/ - **Überblick:** https://www.kunert-rupp.de ## Unterseiten - Jahresabschlussprüfung: https://www.kunert-rupp-wpg.de/jahresabschlusspruefung/ - Unternehmensbewertung: https://www.kunert-rupp-wpg.de/unternehmensbewertung/ - Impressum: https://www.kunert-rupp-wpg.de/impressum/ - Datenschutz: https://www.kunert-rupp-wpg.de/datenschutzerklaerung/ ## Erweiterte Fachinhalte ### Jahresabschlussprüfung – Schwellenwerte § 267 HGB (Stand 2024) Seit der Anhebung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes (April 2024) gelten folgende Schwellenwerte: | Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | |---|---|---|---| | Klein | bis 7,5 Mio. € | bis 15 Mio. € | bis 50 | | Mittelgroß | bis 25 Mio. € | bis 50 Mio. € | bis 250 | | Groß | über 25 Mio. € | über 50 Mio. € | über 250 | Prüfungspflicht besteht ab mittelgroß. Die Zwei-Jahres-Regel (§ 267 Abs. 4 HGB) besagt: Die Größenklasse tritt erst ein, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden. ### Unternehmensbewertung – Methodenvergleich **Ertragswertverfahren nach IDW S1:** Ermittelt den Unternehmenswert als Barwert der zukünftig erwarteten Erträge. Diskontierungssatz aus Basiszinssatz (Deutsche Bundesbank) + Marktrisikoprämie + Beta-Faktor. Standardverfahren für gerichtsfeste Gutachten in Deutschland. **DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow):** International gebräuchlich. Diskontiert freie Cashflows statt Erträge. Ergebnis vergleichbar mit IDW S1, methodische Unterschiede bei Steuerberücksichtigung. **Multiplikatormethode:** Ableitung des Werts aus Kennzahlen vergleichbarer Transaktionen oder börsennotierter Unternehmen (EBIT-, EBITDA-, Umsatz-Multiplikatoren). Schnelle Plausibilisierung, ergänzend eingesetzt. **AWH-Methode:** Vereinfachtes Ertragswertverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk. Basiert auf dem nachhaltig erzielbaren Jahresgewinn, kapitalisiert mit einem branchenüblichen Faktor. Anerkannt bei Handwerkskammern und IHKs. Besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei Nachfolgeregelungen. **Substanzwertverfahren:** Ermittelt den Wert des im Unternehmen gebundenen Vermögens abzüglich Verbindlichkeiten. Dient als Kontrollrechnung und Untergrenze. Allein wenig aussagekräftig außer bei substanzgetriebenen Unternehmen. ### MaBV-Prüfung – Hintergrundinformationen Makler und Bauträger, die auf Grund der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen und Gelder von Auftraggebern entgegennehmen, sind nach § 16 Abs. 1 MaBV verpflichtet, jährlich einen Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der Sicherungspflichten nach §§ 2–14 MaBV sowie die ordnungsgemäße Handhabung von Kundengeldern. ### UG-Umwandlung in GmbH – Ablauf Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nach § 5a Abs. 5 GmbHG zur GmbH erstarken, sobald das Stammkapital durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf mindestens 25.000 € angehoben wird. Erforderliche Schritte: 1. Aufstellung einer Zwischenbilanz durch den Steuerberater 2. Prüfung der Zwischenbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer 3. Beschluss der Gesellschafter über die Kapitalerhöhung 4. Anmeldung beim Handelsregister 5. Umfirmierung: Wegfall des Zusatzes „UG (haftungsbeschränkt)" Kunert + Rupp übernimmt Schritt 2 (Prüfung der Zwischenbilanz) und arbeitet eng mit dem betreuenden Steuerberater zusammen. ### Prüferische Durchsicht (Review) vs. Vollprüfung | Merkmal | Vollprüfung | Prüferische Durchsicht | |---|---|---| | Sicherheitsniveau | Hinreichende Sicherheit | Begrenzte Sicherheit | | Ergebnis | Bestätigungsvermerk | Bescheinigung | | Aufwand | Hoch | Mittel | | Gesetzlich vorgeschrieben | Ja (ab mittelgroß) | Nein | | Geeignet für | Pflichtprüfung, Banken, Gerichte | Freiwillige Transparenz, Investoren | ### Standort Nürnberg Krelingstraße 33, 90408 Nürnberg (Stadtbezirk Gärten hinter der Veste / St. Johannis). Google Maps: https://www.google.com/maps/search/?api=1&query=Krelingstra%C3%9Fe+33+90408+N%C3%BCrnberg Einzugsgebiet: Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Metropolregion Nürnberg, Mittelfranken, Nordbayern.