Kernkompetenz Wirtschaftsprüfung
Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Als zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilen wir den Bestätigungsvermerk – präzise, unabhängig und termingerecht.
Die Jahresabschlussprüfung ist die unabhängige Überprüfung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer. Sie stellt sicher, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Als Ergebnis der Prüfung erteilen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk sowie einen ausführlichen Prüfungsbericht mit Feststellungen und Empfehlungen für die Unternehmensführung.
Wir prüfen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, den HGB-Vorschriften sowie den Prüfungsstandards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland).
Unter anderem sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet. Eine Gesellschaft gilt als mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:
Kreditinstitute bewerten geprüfte Jahresabschlüsse deutlich positiver. Ein Testat kann zu günstigeren Zinsen, höheren Kreditlinien und besseren Sicherheitenbewertungen führen.
Investoren und Geschäftspartner gewinnen Vertrauen in die Verlässlichkeit Ihrer Zahlen. Ein geprüfter Abschluss signalisiert Transparenz und professionelle Unternehmensführung.
Bei einem geplanten Unternehmensverkauf erhöht ein Testat den erzielbaren Kaufpreis erheblich und beschleunigt den Due-Diligence-Prozess erheblich.
Die Prüfung deckt buchhalterische Fehler, Schwächen im internen Kontrollsystem und Optimierungspotenziale auf – bevor sie zu ernsthaften Problemen werden.
Ein geprüfter Abschluss schützt Geschäftsführer und Gesellschafter vor Haftungsrisiken und stärkt die Position gegenüber dem Finanzamt und Behörden.
Der ausführliche Prüfungsbericht liefert wertvolle Hinweise zur Unternehmenssteuerung, zu Risiken und zu Verbesserungspotenzialen in Organisation und Buchhaltung.
Abstimmung des Prüfungsumfangs, der Zeitplanung und des Prüfungsteams. Unterzeichnung des Prüfungsauftrags gemäß IDW PS 220. Prüfung der Unabhängigkeit und Risikobeurteilung des Mandats.
Analyse des Unternehmens, der Branche und des internen Kontrollsystems (IKS). Festlegung der prüferischen Schwerpunkte und Wesentlichkeitsgrenzen. Abstimmung der Prüfungsstrategie.
Prüfung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Stichproben, analytische Prüfungshandlungen, Saldenbestätigungen bei Dritten. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Erörterung der Prüfungsergebnisse, Feststellungen und Empfehlungen mit Geschäftsführung und Gesellschaftern. Klärung offener Fragen und abschließende Abstimmung.
Ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Prüfungsfeststellungen, Hinweisen auf Optimierungspotenziale und Empfehlungen an die Unternehmensleitung gemäß § 321 HGB.
Erteilung des gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerks, der dem geprüften Jahresabschluss beigefügt wird und diesen gegenüber Banken, Investoren und Behörden beglaubigt.
Unter anderem sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB i. V. m. § 267 HGB zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet. Die Größenklasse tritt erst ein, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Maßgeblich sind: Bilanzsumme über 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse über 15 Mio. € oder mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Die Prüfungspflicht gilt u.a. für GmbH, AG und GmbH & Co. KG.
Auch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte kann eine freiwillige Prüfung erheblichen Mehrwert schaffen: Kreditinstitute gewähren geprüften Abschlüssen bessere Konditionen, Investoren und Geschäftspartner gewinnen Vertrauen in die Zahlen, und bei einem geplanten Unternehmensverkauf erhöht ein Testat den erzielbaren Kaufpreis und beschleunigt den Due-Diligence-Prozess.
Eine vollständige Jahresabschlussprüfung ergibt hinreichende Sicherheit und führt zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk. Die prüferische Durchsicht (Review) ist weniger umfangreich, schneller und kostengünstiger – sie ergibt begrenzte Sicherheit und ist kein Ersatz für eine Pflichtprüfung, eignet sich aber für Unternehmen, die Gläubigern oder Investoren freiwillig mehr Sicherheit bieten möchten.
Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße, der Komplexität und der Qualität der Buchführung ab. Bei mittelständischen Unternehmen sind typischerweise 3–8 Wochen vom Beginn der Prüfung bis zum Bestätigungsvermerk realistisch. Wir stimmen die Zeitplanung sorgfältig mit Ihnen ab, um Termine für die Offenlegung oder Gesellschafterversammlungen einzuhalten.
Ja. Kunert + Rupp GmbH ist eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Die Gesellschaft hat erfolgreich und ohne Beanstandungen am Peer Review nach § 57a WPO teilgenommen.
Ob gesetzliche Pflichtprüfung oder freiwillige Abschlussprüfung – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.