Unternehmensbewertung Nürnberg
IDW S1-konforme Bewertungsgutachten mit transparenter Methodik und nachvollziehbaren Ergebnissen – für M&A, Nachfolge, Erbauseinandersetzung und alle weiteren Anlässe.
Eine fundierte Unternehmensbewertung ist die Grundlage für strategische Entscheidungen – ob Kauf, Verkauf, Nachfolge oder Gesellschafterauseinandersetzung. Wir erstellen IDW S1-konforme Gutachten mit transparenter Methodik und nachvollziehbaren Ergebnissen.
Als erfahrene Wirtschaftsprüfer kombinieren wir betriebswirtschaftliche Fachkenntnis mit steuerlichem und rechtlichem Know-how. So erhalten Sie eine vollständige Bewertung aus einer Hand – ohne Abstimmungsverluste zwischen verschiedenen Beratern.
Unsere Gutachten sind gerichtsfest und bei allen Anlässen einsetzbar – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Schiedsverfahren.
Eine Unternehmensbewertung ist mehr als eine Zahl – sie ist die Grundlage für jede wichtige unternehmerische Entscheidung.
Je nach Bewertungsanlass und Unternehmenscharakteristik setzen wir das geeignete Verfahren ein – oder kombinieren mehrere, um ein belastbares und mehrdimensionales Ergebnis zu erzielen.
Das in Deutschland anerkannte Standardverfahren für gerichtsfeste Gutachten. Der Unternehmenswert wird aus dem Barwert der zukünftig erwarteten Erträge ermittelt, diskontiert mit einem risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatz. Geeignet für alle Anlässe bei denen ein rechtssicheres Gutachten erforderlich ist.
Der Unternehmenswert wird aus Kennzahlen vergleichbarer Unternehmen oder Transaktionen abgeleitet – typischerweise EBIT-, EBITDA- oder Umsatzmultiplikatoren. Liefert eine schnelle marktbasierte Einschätzung und wird häufig ergänzend zum Ertragswertverfahren eingesetzt.
Eine praxisnahe Weiterentwicklung des klassischen Ertragswertverfahrens, die insbesondere bei der Bewertung von Personengesellschaften und inhabergeführten Unternehmen eingesetzt wird. Berücksichtigt unternehmerspezifische Faktoren wie Inhabergehalt und persönliche Abhängigkeiten.
Ermittelt den Wert des im Unternehmen gebundenen Vermögens. Dient in der Regel als Kontrollrechnung und Untergrenze der Bewertung, ist aber als alleinstehende Methode nur bei substanzgetriebenen Unternehmen (z.B. Immobiliengesellschaften) aussagekräftig.
Ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe entwickelt wurde. Es ist praxisnah, gut nachvollziehbar und eignet sich besonders für Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben im Mittelstand. Die Methode ist bei Kammern und Verbänden weit verbreitet und akzeptiert.
Ein unabhängiges Gutachten schafft Verhandlungssicherheit für Käufer und Verkäufer gleichermaßen – und beschleunigt die Transaktion erheblich.
Ob familieninterne Übergabe oder Verkauf an externe Nachfolger – eine fundierte Bewertung ist die Basis für eine faire und steuerlich optimierte Transaktion.
Bei Beteiligungen an Unternehmen im Erbfall ist eine gerichtsfeste Bewertung unverzichtbar – für die Ermittlung der Erbquoten und steuerlicher Pflichten.
Unternehmensbeteiligungen fließen in den Zugewinnausgleich ein. Ein neutrales Gutachten verhindert langwierige Auseinandersetzungen und schafft klare Grundlagen.
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei Streitigkeiten über den Unternehmenswert liefert ein unabhängiges Gutachten die entscheidende Grundlage.
Bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren ist die Bewertung die Grundlage für die Festsetzung der Beteiligungsquoten und Kapitaleinlagen.
Bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen wie Squeeze-out, Verschmelzung oder Spaltung ist eine IDW S1-konforme Bewertung gesetzlich erforderlich.
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer, vorweggenommene Erbfolge und andere steuerliche Sachverhalte wird eine Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder IDW S1 benötigt.
Feststellung des Bewertungsanlasses und Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens. Der Anlass bestimmt maßgeblich Methodik und Zweck des Gutachtens. Abstimmung des Auftragsumfangs.
Aufbereitung und Analyse der historischen Jahresabschlüsse (3–5 Jahre), Planungsrechnungen, Gesellschafterverträge und wesentlicher Verträge. Identifikation bereinigungsbedürftiger Sondersachverhalte.
Analyse des Geschäftsmodells, der Wettbewerbsposition, der Kundenstruktur und der Branchenentwicklung als Grundlage für die Ertragsprognose. Identifikation von Stärken, Schwächen und Risiken.
Plausibilisierung und ggf. Anpassung der Unternehmensplanung. Ableitung der künftig nachhaltig erzielbaren Erträge für die Detailplanungsphase und die ewige Rente.
Ermittlung des Diskontierungssatzes aus Basiszinssatz (Deutsche Bundesbank), Marktrisikoprämie und unternehmensspezifischem Beta-Faktor gemäß IDW S1. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern.
Erstellung des schriftlichen IDW S1-konformen Bewertungsgutachtens mit vollständiger Dokumentation aller Prämissen, Berechnungen und Ergebnisse. Gerichtsfest und für alle Bewertungsanlässe verwendbar.
Wir setzen je nach Bewertungsanlass das geeignete Verfahren ein: die Unternehmensbewertung nach IDW S1, die Multiplikatormethode, das Modifizierte Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren sowie die AWH-Methode für Mittelstandsbetriebe. In der Praxis kombinieren wir mehrere Verfahren, um ein belastbares und mehrdimensionales Ergebnis zu erzielen.
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ermittelt den Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftig erwarteten Erträge – es ist das in Deutschland anerkannte Standardverfahren für gerichtsfeste Gutachten. Die Multiplikatormethode leitet den Wert aus Kennzahlen vergleichbarer Unternehmen oder Transaktionen ab (z. B. EBIT-Multiplikatoren) und liefert eine schnelle marktbasierte Einschätzung. Beide Verfahren werden häufig kombiniert eingesetzt.
Die AWH-Methode ist ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe entwickelt wurde. Sie ist praxisnah, gut nachvollziehbar und eignet sich besonders für Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben im Mittelstand. Die Methode ist bei Kammern und Verbänden weit verbreitet und akzeptiert.
Je nach Komplexität, Datenverfügbarkeit und Bewertungsanlass dauert die Erstellung eines Gutachtens typischerweise 3–6 Wochen. Bei zeitkritischen Anlässen wie laufenden Verhandlungen oder bevorstehenden Gerichtsterminen stimmen wir die Zeitplanung individuell ab.
Ja. Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ist das in Deutschland anerkannte Standardverfahren für gerichtsfeste Unternehmensbewertungen. Gutachten nach IDW S1 werden von Gerichten, Finanzbehörden und in Schiedsverfahren akzeptiert. Für steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaftsteuer) kann zusätzlich das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 199 ff. BewG relevant sein.
Ob M&A, Nachfolge oder Gesellschafterauseinandersetzung – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Bewertungsgutachten.
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