Sonstige Prüfungen · § 16 MaBV
Gesetzliche Jahresprüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung – für Immobilienmakler und Bauträger in Nürnberg und der Metropolregion. Termingerecht, zuverlässig, aus einer Hand.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet Immobilienmakler und Bauträger, die gewerbsmäßig Gelder von Auftraggebern entgegennehmen, zur jährlichen Vorlage eines Prüfberichts eines Wirtschaftsprüfers. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 MaBV i. V. m. § 34c GewO.
Die Prüfung stellt sicher, dass Kundengelder – insbesondere Kaufpreisraten und Vorauszahlungen – ordnungsgemäß verwendet und abgesichert werden. Sie dient dem Schutz der Auftraggeber und ist Voraussetzung für den Erhalt der Gewerbeerlaubnis.
Als zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir MaBV-Prüfungen für Makler und Bauträger in Nürnberg und der gesamten Metropolregion durch – termingerecht und mit minimalem Aufwand für Sie.
Zur Prüfung verpflichtet sind alle Gewerbetreibenden nach § 34c GewO, die Gelder von Auftraggebern entgegennehmen. Das betrifft insbesondere:
Makler die Kaufpreise, Provisionen oder sonstige Gelder von Auftraggebern vor Abschluss des Hauptvertrags entgegennehmen und treuhänderisch verwalten.
Unternehmen die Kaufpreisraten für noch zu errichtende oder zu renovierende Objekte entgegennehmen – vor Eigentumsübertragung oder Fertigstellung.
Gewerbetreibende die im fremden Namen oder auf fremde Rechnung Bauprojekte betreuen und dabei Gelder der Auftraggeber verwalten.
Wichtig: Wurden im Prüfungsjahr keine Fremdgelder entgegengenommen, entfällt die Prüfpflicht. In diesem Fall ist gegenüber der zuständigen Behörde eine Negativerklärung abzugeben. Bei Zweifeln empfehlen wir eine kurze Rücksprache.
Kurzes Erstgespräch zur Erfassung Ihres Geschäftsmodells und der relevanten Transaktionen. Unterzeichnung des Prüfauftrags. Anforderung der benötigten Unterlagen.
Analyse der relevanten Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Treuhandvereinbarungen und Vertragsunterlagen. Prüfung der Einhaltung der Sicherungspflichten nach §§ 2–14 MaBV.
Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Kundengeldern, der Einhaltung der Sicherungspflichten und der korrekten Handhabung von Vorauszahlungen und Kaufpreisraten.
Erstellung des schriftlichen Prüfberichts nach § 16 MaBV. Der Bericht ist der zuständigen Behörde – in der Regel dem Gewerbeamt – unaufgefordert vorzulegen.
Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer, die gewerbsmäßig Gelder von Auftraggebern entgegennehmen und einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, sind nach § 16 Abs. 1 MaBV zur jährlichen Vorlage eines Prüfberichts eines Wirtschaftsprüfers verpflichtet.
Geprüft wird die Einhaltung der Sicherungspflichten nach §§ 2–14 MaBV: insbesondere die ordnungsgemäße Verwendung von Kundengeldern, die Absicherung von Vorauszahlungen sowie die korrekte Handhabung von Treuhandgeldern und Kaufpreisraten.
Die Prüfung ist jährlich durchzuführen. Der Prüfbericht ist der zuständigen Behörde – in der Regel dem Gewerbeamt – unaufgefordert vorzulegen.
Das Unterlassen der MaBV-Prüfung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und im Wiederholungsfall zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO führen.
Wurden im Prüfungsjahr keine Gelder von Auftraggebern entgegengenommen, entfällt die Prüfpflicht nach § 16 Abs. 1 MaBV. In diesem Fall ist gegenüber der zuständigen Behörde eine Negativerklärung abzugeben, mit der der Gewerbetreibende versichert, dass er keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mit Fremdgeldern ausgeübt hat. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine kurze Rücksprache.
In der Regel werden benötigt: Buchführungsunterlagen und Kontoauszüge des Prüfungsjahres, Makler- und Treuhandverträge, Nachweise über die Absicherung von Vorauszahlungen (z. B. Bürgschaften, Versicherungen) sowie Nachweise über die Verwendung entgegengenommener Gelder. Den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Wir führen MaBV-Prüfungen für Makler und Bauträger in Nürnberg und der Metropolregion durch – termingerecht und mit minimalem Aufwand für Sie.